Autofahrer dürfen bald nicht mehr durch St. Alban-Graben zum Bahnhof fahren

(Kanton BS). Der Autoverkehr kann künftig auch in Fahrtrichtung Bahnhof Basel SBB nicht mehr durch den St. Alban-Graben rollen.

Damit entlastet der Kanton die Kreuzung Bankverein vom Durchgangsverkehr. Die entsprechenden Signale werden voraussichtlich Mitte November angebracht. Damit wird nun auch die Aeschenvorstadt spürbar Teil der fussgängerfreundlichen Innenstadt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Änderung: Durchfahrt durch den St. Alban-Graben in Richtung Bahnhof Basel SBB wird für den allgemeinen Autoverkehr gesperrt.
  • Beginn: Voraussichtlich Mitte November 2026.
  • Betroffene Strassen: St. Alban-Graben und Elisabethenstrasse.
  • Ziel: Entlastung der Kreuzung Bankverein vom Durchgangsverkehr.
  • Neue Verkehrsführung: Autoverkehr wird über die Dufourstrasse geführt.
  • Parking Kunstmuseum: Zufahrt bleibt möglich.
  • Ausnahmen: Bestimmte Zulieferer und Reisecars dürfen weiterhin durch den St. Alban-Graben fahren.
  • Gegenrichtung: Bereits heute für den allgemeinen Autoverkehr gesperrt.
  • Brunngässlein: Durchgangsverkehr zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt wird untersagt.
  • Verkehrsbelastung: Mehrverkehr in der Dufourstrasse und im Aeschengraben erwartet.
  • Aeschenplatz: Kann laut Kanton den zusätzlichen Verkehr bewältigen.
  • Rechtslage: Rekursverfahren abgeschlossen, Verkehrsanordnungen rechtskräftig.
  • Weiteres Vorgehen: Umsetzung des Verkehrskonzepts Innenstadt in der Aeschenvorstadt, anschliessend Umgestaltung.

Im Auftrag des Grossen Rates wollte der Kanton die Kreuzung Bankverein bereits seit Längerem vom Autoverkehr entlasten. Im Frühjahr 2023 publizierte er die entsprechenden Verkehrsanordnungen, wonach der Autoverkehr auch in Fahrtrichtung Bahnhof Basel SBB nicht mehr durch den St. Alban-Graben rollen sollte. Ein Rekurs verhinderte bis anhin die Umsetzung. Das Rechtsverfahren ist nun abgeschlossen und die Verkehrsanordnungen sind rechtskräftig.

Mitte November wird das Tiefbauamt die notwendigen Signale aufstellen. Ab dann können Autofahrende nicht mehr durch den St. Alban-Graben und die Elisabethenstrasse in Richtung Bahnhof SBB fahren. In der Gegenrichtung ist die Verbindung bereits heute dem Tram und den Velofahrenden sowie der Anlieferung vorbehalten. Der Autoverkehr wird stattdessen über die Dufourstrasse geführt. Die Zufahrt zum Parking Kunstmuseum bleibt erlaubt. Auch Zulieferer für Geschäfte in der Freien Strasse und am Steinenberg sowie Reisecars zu den Halteorten am Steinenberg dürfen weiterhin durch den St. Alban-Graben fahren. Von der neuen Verkehrsführung profitieren auch die Aeschenvorstadt und die Nebenstrassen, da sie vom Autoverkehr entlastet werden.

Die Auswirkungen dieser neuen Verkehrsführung hat der Kanton im Rahmen der Planungen für die Neuorganisation des Aeschenplatzes untersucht: Es wird zwar zu Mehrverkehr in der Dufourstrasse und im Aeschengraben kommen. Aber sowohl der heutige wie auch der künftige Aeschenplatz können den Mehrverkehr verkraften. Damit der Autoverkehr nicht ins Brunngässlein ausweicht, wird hier der Durchgangsverkehr zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt künftig untersagt.

Die Aeschenvorstadt gehört zum Herzen der Basler Innenstadt. Entsprechend gilt auch hier seit 2015 eigentlich das Verkehrskonzept Innenstadt, wonach der Motorfahrzeugverkehr grundsätzlich nur für den Güterumschlag und nur morgens bis 11 Uhr zugelassen ist. Dies spürt man bisher aber kaum. Als nächstes wird das Verkehrskonzept Innenstadt auch in der Aeschenvorstadt umgesetzt, später folgt die Umgestaltung der Aeschenvorstadt.

 

Quelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bildquelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt


Polizei.news informiert | Neue Verkehrsführung in Basel

St. Alban-Graben: Das müssen Autofahrer wissen

Die Sperrung einer wichtigen innerstädtischen Durchfahrt kann die gewohnten Wege vieler Verkehrsteilnehmender verändern. Besonders betroffen sind Autofahrende, die bisher über den Bankverein in Richtung Bahnhof SBB unterwegs waren. Die neue Verkehrsführung soll die Innenstadt vom Durchgangsverkehr entlasten und mehr Platz für Fussgängerinnen, Fussgänger und den öffentlichen Verkehr schaffen. Wer die neuen Regeln kennt, kann unnötige Umwege und gefährliche Fahrmanöver vermeiden.

1. Welche Verbindung wird gesperrt?

Die Durchfahrt durch den St. Alban-Graben und weiter über die Elisabethenstrasse in Richtung Bahnhof Basel SBB ist für den allgemeinen Autoverkehr künftig nicht mehr zulässig. In der Gegenrichtung bestehen bereits Einschränkungen. Mit der neuen Regelung entfällt damit eine bisher genutzte Durchgangsverbindung im Zentrum. Die Umsetzung erfolgt durch entsprechende Verkehrssignale, die voraussichtlich Mitte November 2026 aufgestellt werden. Massgebend sind die Signale vor Ort. Bis zur tatsächlichen Einführung sollten Autofahrende nicht von einer bereits geltenden Sperrung ausgehen.

2. Wie gelangt man künftig zum Bahnhof SBB?

Der Autoverkehr wird künftig über die Dufourstrasse geführt. Je nach Ausgangspunkt und Ziel kann es sinnvoll sein, die Anfahrt zum Bahnhof bereits vor Fahrtbeginn zu planen. Besonders Personen, die Reisende abholen oder zum Bahnhof bringen möchten, sollten die neue Verkehrsführung berücksichtigen. Navigationsgeräte können nach einer Änderung der Signalisation vorübergehend noch bisherige Strecken vorschlagen. In solchen Fällen gelten stets die tatsächlich angebrachten Verkehrszeichen. Verbotene Durchfahrten dürfen auch dann nicht benutzt werden, wenn das Navigationsgerät sie weiterhin empfiehlt.

3. Bleibt das Parking Kunstmuseum erreichbar?

Ja. Die Zufahrt zum Parking Kunstmuseum bleibt ausdrücklich erlaubt. Wer das Parkhaus ansteuern möchte, sollte jedoch besonders aufmerksam auf die neue Signalisation und mögliche Zusatztafeln achten. Eine erlaubte Zufahrt zu einem bestimmten Ziel bedeutet nicht automatisch, dass anschliessend auch die Durchfahrt in Richtung Bahnhof gestattet ist. Es empfiehlt sich, den Weg zum Parkhaus bereits vor der Abfahrt zu prüfen und die Hinweise an den Zufahrtsstrassen zu beachten. So lassen sich unnötige Wendemanöver und Verkehrsbehinderungen vermeiden.

4. Welche Ausnahmen gelten?

Nicht sämtliche Fahrten durch den St. Alban-Graben werden verboten. Bestimmte Zulieferer für Geschäfte in der Freien Strasse und am Steinenberg dürfen die Verbindung weiterhin nutzen. Auch Reisecars, die zu den vorgesehenen Halteorten am Steinenberg fahren, sind von der neuen Regelung ausgenommen. Die genauen Berechtigungen ergeben sich aus den rechtskräftigen Verkehrsanordnungen und der Signalisation. Für private Autofahrende gilt: Eine Ausnahme für den Lieferverkehr oder einen bestimmten Zielort ist keine allgemeine Erlaubnis zur Durchfahrt.

5. Warum wird auch das Brunngässlein eingeschränkt?

Wenn eine grössere Strassenverbindung für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, besteht die Gefahr, dass Autofahrende auf kleinere Nebenstrassen ausweichen. Um dies zu verhindern, wird der Durchgangsverkehr zwischen der Dufourstrasse und der Aeschenvorstadt durch das Brunngässlein künftig untersagt. Dadurch soll vermieden werden, dass eine schmale Verbindung zur unerwünschten Ausweichroute wird. Die Massnahme ist Teil des übergeordneten Ziels, die Aeschenvorstadt und ihr unmittelbares Umfeld vom allgemeinen Autoverkehr zu entlasten.

6. Was bedeutet die Umstellung für den Verkehr?

Durch die neue Verkehrsführung wird in der Dufourstrasse und im Aeschengraben mit mehr Autoverkehr gerechnet. Der Kanton hat diese Auswirkungen im Zusammenhang mit der geplanten Neuorganisation des Aeschenplatzes untersucht. Nach seiner Einschätzung kann der Knoten den zusätzlichen Verkehr sowohl in seiner heutigen als auch in seiner künftig vorgesehenen Form bewältigen. Dennoch können sich gewohnte Fahrwege und einzelne Verkehrsabläufe verändern. Gerade in den ersten Tagen nach der Umstellung sollten Autofahrende die neue Beschilderung besonders aufmerksam beachten und genügend Zeit für ihre Fahrt einplanen.

7. Was gilt grundsätzlich in der Basler Innenstadt?

Die motorfahrzeugfreie Kernzone der Basler Innenstadt umfasst unter anderem Fussgängerzonen, Begegnungszonen und Strassen mit besonderer Bedeutung für den öffentlichen Verkehr. Reine Durchfahrten mit Motorfahrzeugen sind dort grundsätzlich nicht erlaubt. Für den Güterumschlag gelten festgelegte Zeitfenster und weitere Ausnahmeregelungen. Allgemein ist Güterumschlag von Montag bis Samstag zwischen 5 und 11 Uhr möglich. Darüber hinaus können je nach Zweck und Berechtigung besondere Zufahrtsmöglichkeiten bestehen. Für die Aeschenvorstadt ist die schrittweise Umsetzung des bestehenden Verkehrskonzepts vorgesehen.

Gut zu wissen: Eine Verkehrssperrung für den allgemeinen Autoverkehr bedeutet nicht zwingend, dass auch Trams, Velos oder berechtigte Lieferfahrzeuge die betreffende Strasse nicht mehr benutzen dürfen. Gerade in Innenstädten können je nach Verkehrsart unterschiedliche Regeln gelten. Zusatztafeln unter den Verkehrssignalen geben wichtige Hinweise auf mögliche Ausnahmen. Wer diese übersieht, riskiert eine unzulässige Durchfahrt oder eine gefährliche Situation mit anderen Verkehrsteilnehmenden.

Praktischer Tipp: Wer regelmässig durch den Bankverein oder in Richtung Bahnhof Basel SBB fährt, sollte seine bevorzugte Route rechtzeitig überprüfen. Achten Sie besonders ab Mitte November auf die neuen Signale im Bereich St. Alban-Graben, Dufourstrasse und Brunngässlein. Folgen Sie nicht blind dem Navigationsgerät, wenn dieses eine gesperrte Verbindung vorschlägt. Planen Sie bei wichtigen Terminen etwas zusätzliche Fahrzeit ein und vermeiden Sie spontane Wendemanöver im dichten Stadtverkehr.

Weitere Informationen: Aktuelle Hinweise zu Verkehrsänderungen, Strassensperrungen und Umleitungen finden Sie auf Verkehrsmeldungen Schweiz und bei Polizeinews Schweiz.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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