Auto stürzt nach Überschlag in den Fluss

(Wolfenschiessen NW). Bei einem Selbstunfall in Wolfenschiessen kam es am frühen Sonntagmorgen zu einem Selbstunfall.

Das verunfallte Fahrzeug musste aus der Engelberger Aa geborgen werden. Verletzt wurde niemand.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfallort: Alte Kantonsstrasse bei Stegmatt in Wolfenschiessen NW.
  • Zeitpunkt: Sonntag, 1. November 2026, kurz nach 06.00 Uhr.
  • Unfallart: Selbstunfall mit Fahrzeugüberschlag.
  • Fahrtrichtung: Von Engelberg in Richtung Wolfenschiessen.
  • Lenker: 24-jähriger Mann mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden.
  • Unfallhergang: Der Personenwagen kam von der Strasse ab und überschlug sich.
  • Endlage: Das Fahrzeug blieb auf dem Dach in der Engelbergeraa liegen.
  • Atemalkoholtest: Positives Ergebnis.
  • Fahrzeugbergung: Feuerwehr und Abschleppunternehmen standen im Einsatz.
  • Unfallursache: Noch ungeklärt.
  • Einsatzkräfte: Kantonspolizei Nidwalden, Stützpunktfeuerwehr Stans und privates Abschleppunternehmen.

Wolfenschiessen NW: Fahrzeug landet nach Selbstunfall auf dem Dach in der Engelbergeraa

Am Sonntag, 1. November 2026, kurz nach 06.00 Uhr, ereignete sich in Wolfenschiessen ein Selbstunfall.

24-Jähriger gerät bei Stegmatt von der Kantonsstrasse ab

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 24-jähriger, im Kanton Nidwalden wohnhafter Mann mit seinem Personenwagen auf der alten Kantonsstrasse von Engelberg herkommend in Richtung Wolfenschiessen. Auf der Höhe Stegmatt geriet das Fahrzeug aus bislang ungeklärten Gründen von der Fahrbahn ab. In der Folge überschlug sich der Personenwagen und kam auf dem Dach liegend in der Engelbergeraa zum Stillstand.

Atemalkoholtest beim Fahrzeuglenker positiv

Der beim Fahrzeuglenker durchgeführte Atemalkoholtest fiel positiv aus.

Der Lenker, welcher sich allein im Fahrzeug befand, konnte dieses selbstständig verlassen und blieb unverletzt.

Polizei ermittelt zur Unfallursache

Die genaue Unfallursache wird derzeit durch die Kantonspolizei Nidwalden abgeklärt.

Feuerwehr und Abschleppunternehmen im Einsatz

Im Einsatz standen die Kantonspolizei Nidwalden, die Stützpunktfeuerwehr Stans sowie ein privates Abschleppunternehmen.

 

Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Bildquelle: Kapo Nidwalden


Polizei.news informiert | Alkohol und Verkehrssicherheit

Alkohol am Steuer: Sechs wichtige Fakten und Tipps, die Unfälle verhindern können

Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit bereits in kleinen Mengen beeinträchtigen. Die Aufmerksamkeit nimmt ab, Reaktionen werden langsamer und Risiken können falsch eingeschätzt werden. Wer nach dem Alkoholkonsum ein Fahrzeug lenkt, gefährdet möglicherweise sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt deshalb, beim Autofahren vollständig auf Alkohol zu verzichten.

1. Schon kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrfähigkeit

Alkohol wirkt auf das zentrale Nervensystem. Die Reaktionszeit kann sich verlängern, die Konzentration sinken und die Wahrnehmung von Geschwindigkeiten sowie Entfernungen verändert sein.

Besonders gefährlich ist, dass alkoholisierte Menschen ihre eigene Leistungsfähigkeit häufig überschätzen. Auch wer sich noch fahrtüchtig fühlt, kann bereits deutlich schlechter auf unerwartete Verkehrssituationen reagieren.

2. Welche Alkoholgrenzwerte gelten in der Schweiz?

Für die meisten Motorfahrzeuglenkenden gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.

Ab 0,8 Promille beziehungsweise 0,4 Milligramm pro Liter Atemluft liegt eine qualifizierte Alkoholkonzentration vor, bei der strengere rechtliche Folgen drohen können.

Für bestimmte Personengruppen, darunter Lernfahrende und Personen mit einem Führerausweis auf Probe, gilt ein faktisches Alkoholverbot mit einem tieferen Grenzwert von 0,1 Promille. Auch unabhängig von einem Grenzwert kann bereits eine alkoholbedingte Fahrunfähigkeit rechtlich relevant sein.

3. Warum Nachtfahrten besondere Aufmerksamkeit erfordern

Bei Dunkelheit sind Hindernisse, Kurvenverläufe und andere Verkehrsteilnehmende häufig schwieriger zu erkennen. Hinzu kommen mögliche Ermüdung und eingeschränkte Sichtverhältnisse.

Alkohol kann diese Risiken zusätzlich verstärken. Die BFU weist darauf hin, dass alkoholbedingte Verkehrsunfälle besonders häufig in den Nachtstunden und an Wochenenden auftreten. Eine angepasste Geschwindigkeit und ausreichende Erholung sind deshalb besonders wichtig.

4. Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren

Die sicherste Lösung ist, bereits vor einem Fest oder Restaurantbesuch die Heimfahrt zu organisieren.

Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine vereinbarte Fahrgemeinschaft mit einer Person, die keinen Alkohol trinkt. Ist Alkohol im Spiel, bleibt das Auto oder der Töff besser stehen. Kaffee, frische Luft oder eine kalte Dusche beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.

5. Nach einem Unfall in einem Gewässer hat der Eigenschutz Vorrang

Ein Fahrzeug in einem Fluss oder Bach kann eine besonders gefährliche Situation darstellen. Wasserströmung, die Fahrzeuglage und mögliche Hindernisse erschweren die Rettung und Bergung.

Wer einen solchen Unfall beobachtet, sollte umgehend die Rettungskräfte alarmieren und den genauen Standort mitteilen. Begeben Sie sich nicht selbst in ein fliessendes Gewässer, um ein Fahrzeug zu bergen. Die Rettung und technische Bergung gehören in die Hände entsprechend ausgerüsteter Einsatzkräfte.

6. Was tun, wenn jemand alkoholisiert fahren möchte?

Wer bemerkt, dass eine Person nach dem Alkoholkonsum noch fahren möchte, sollte das Gespräch frühzeitig und ruhig suchen.

Bieten Sie eine sichere Heimfahrmöglichkeit an und helfen Sie bei der Organisation eines Taxis oder einer Übernachtungsmöglichkeit. Vermeiden Sie körperliche Auseinandersetzungen. Bei einer konkreten und unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender kann die Polizei unter 117 verständigt werden.

Gut zu wissen: Ein positiver Atemalkoholtest sagt für sich allein noch nichts darüber aus, welche Alkoholkonzentration gemessen wurde oder ob Alkohol die Ursache eines konkreten Unfalls war. Die Beurteilung hängt von den Messwerten, weiteren Feststellungen und den Ermittlungen der zuständigen Behörden ab.

Praktischer Tipp: Vereinbaren Sie vor einer Feier, wer nüchtern fährt. Falls niemand dafür infrage kommt, planen Sie den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. So muss die Entscheidung nicht erst nach dem Alkoholkonsum getroffen werden.

Weitere Informationen: Zusätzliche Empfehlungen zur Unfallverhütung und zur Verkehrssicherheit finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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