Altdorf UR: Neue Verkehrsregeln nach Eröffnung der West-Ost-Verbindungsstrasse
Seit der Inbetriebnahme der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) gelten in Altdorf und Schattdorf neue Verkehrsregime.
Wegen den neuen Verkehrsführungen herrscht bei einigen Verkehrsteilnehmenden Unsicherheit, wie mit Rechtsvortritt oder Fussgängerquerungen in der Begegnungszone umgegangen werden muss. Anhand von vier Beispielen werden die wichtigsten Verkehrsregeln in den 30er-Zonen und der Begegnungszone erklärt.
Begegnungszone Altdorf: Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen überall in der Begegnungszone (Tempo-20-Zone) die Strasse queren (Beispiel: oranger Pfeil). Sie dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern. Im Gegenzug müssen Fahrzeuge den Fussgängern den Vortritt gewähren.
Fahrzeuge (auch Velos), welche vom Rathausplatz oder der Schützengasse in die Tellsgasse einmünden (blaue Pfeile), müssen den Fahrzeugen auf der Tellsgasse bzw. Schmiedgasse aufgrund der gestrichelten Markierungslinie den Vortritt gewähren.
Begegnungszone Altdorf
Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf (Ankenwaage): Das rote Fahrzeug hat Rechtsvortritt vor dem lila Fahrzeug, jedoch nicht vor dem schwarzen Fahrzeug. Zusätzlich haben in Tempo-30-Zonen Fahrzeuge Vortritt gegenüber Personen, die zu Fuss oder mit einem fahrzeugähnlichen Gerät wie Trottinett oder Skateboard unterwegs sind.
Die richtige Reihenfolge für die Fahrzeuge ist somit:
Schwarz – Rot – Lila
Kreuzung beim Polizeiposten Altdorf (Ankenwaage)
Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell in Altdorf: Wer zu Fuss oder mit einem fahrzeugähnlichen Gerät auf Trottoirüberfahrten unterwegs ist, hat gegenüber anderen Fahrzeugen Vortritt. Das lila Fahrzeug hat, da es auf der übergeordneten vortrittsberechtigten Strasse fährt, gegenüber dem roten Fahrzeug Vortritt. Grundsätzlich gilt: wer über ein Trottoir fährt, muss den Fahrzeugen auf der anderen (Haupt-)Strasse den Vortritt gewähren.
Trottoirüberfahrt bei der Pizzeria Tell in Altdorf
Vortrittsregelung Adlergartenstrasse Schattdorf:
– Weisses Fz, bleibt auf vortrittsberechtigter Nebenstrasse und hat Vortritt
– Schwarz verlässt vortrittsberechtigte Nebenstrasse und muss halten
– Rot fährt aus untergeordneter Nebenstrasse – kein Vortritt
Adlergartenstrasse Schattdorf
Ein neues Kapitel der Urner Verkehrsgeschichte
Mit der Eröffnung der West-Ost-Verbindungsstrasse (WOV) wurde im Kanton Uri ein neues Kapitel der Verkehrsgeschichte aufgeschlagen (siehe Medienmitteilung vom 26. August 2025). Gleichzeitig traten in Altdorf und Schattdorf die flankierenden Massnahmen (FlaMa) in Kraft, welche die Ortskerne vom Durchgangsverkehr entlasten und die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung, das Gewerbe und Besuchende erhöhen sollen.
Beispiel Urner Hauptort: hier verlagert die WOV den Verkehr aus dem dicht bebauten Altdorfer Dorfzentrum auf die Umfahrungsstrasse. Damit wird im Kernraum Platz für Begegnungszonen, Tempo-30-Bereiche, neue Vortrittsregelungen und einen verbesserten Fuss- und Veloverkehr geschaffen. Zwischen Schmiedgasse und Ankenwaage (Tellsgasse) entstand eine Begegnungszone mit Tempo 20. Fussgängerinnen, Fussgänger und Velos haben Vortritt, was den öffentlichen Raum attraktiver macht und zum Flanieren einlädt. Ergänzend sorgen vorgelagerte Tempo-30-Zonen und neue Rechtsvortritte für ein ruhigeres Verkehrsregime.
Um die Wirkung der WOV voll auszuschöpfen, gilt im Dorfkern ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen. Ausgenommen sind Lastwagen, die Geschäfte im Dorfkern mit Gütern versorgen. Damit wird der Schwerverkehr konsequent auf die neue West-Ost-Verbindung gelenkt.
Das ist erst der Anfang
Während in Altdorf die ersten, provisorischen Massnahmen mit der Inbetriebnahme der WOV umgesetzt wurden, folgen in den kommenden Jahren weitere Schritte. Dazu gehört die bauliche Gestaltung des Dorfkerns, die Aufwertung von Plätzen und die Sanierung der Entwässerungssysteme. Auch in Schattdorf und Bürglen wurden und werden Anpassungen vorgenommen, um die Wirkung der WOV überregional zu verstärken.
Quelle: Baudirektion Kanton Uri
Bildquelle: Baudirektion Kanton Uri