Flüelen UR: Autofahrer flüchtet mit Drogen und Alkohol intus vor Polizei
VON Polizei.news Redaktion Alkohol & Drogen Kantonspolizei polizei.news Polizeinews Schweiz Unfälle Uri Verkehr & Katastrophen
Gestern Samstag, 16. März 2024, kurz vor 21.30 Uhr erhielt die Kantonspolizei Uri die Meldung, wonach der Lenker eines Personenwagens mit italienischen Kontrollschildern auf der Axenstrasse in Fahrtrichtung Süden mehrere Überholmanöver durchführte und eine unsichere Fahrweise aufwies.
Ausgangs des Flüelertunnels durchbrach der Lenker des beschriebenen Personenwagens eine aufgezogene Kontrollstelle der Polizei mit erhöhter Geschwindigkeit und flüchtete in Richtung Autobahn A2.
Durch die sofort eingeleitete Fahndung konnte das gesuchte Fahrzeug bei einem nahegelegenen Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts abgestellt, aber ohne Insassen angetroffen werden.
Im Zuge der umgehend vorgenommene Nahfandung nach dem Fahrzeuglenker und weiteren, möglichen Fahrzeuginsassen konnten zwei tatverdächtige Personen, ein 20-jähriger und ein 21-jähriger Mann, welche beide in der Schweiz wohnhaft sind, angehalten werden. Beide angehaltenen Personen machten geltend, dass eine unbekannte dritte Person den Personenwagen mit italienischen Kontrollschildern gelenkt hatte und sie nur Mitfahrerfahrer waren.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben jedoch, dass der angehaltene 20-jähriger Mann den Personenwagen gelenkt hatte und die Strassenverkehrsgesetzwiderhandlungen begangen hatte. Beim Fahrzeuglenker wurde eine Alkoholtestmessung durchgeführt, welche mit 0.88 Promille positiv ausfiel. Ein ebenfalls durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest ergab ein positives Ergebnis auf Kokain und Benzodiazepine. Zudem konnte eine geringe Menge Kokain beim Fahrzeuglenker sichergestellt werden. Entsprechend wurde eine Blut- und Urinentnahme angeordnet. Weitere Abklärungen ergaben, dass der Fahrzeuglenker aktuell über keinen gültigen Führerausweis verfügt.
Der beschuldigte Fahrzeuglenker wird sich bei der Staatsanwaltschaft Uri unter anderem wegen Fahren eines Personenwagens ohne Führerausweis und in alkoholisiertem Zustand sowie unter Drogeneinfluss, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln sowie weiteren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten müssen
Quelle: Kantonspolizei Uri
Titelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner