A1 / Luterbach–Härkingen SO: Plangenehmigungsverfügung rechtskräftig

Der rund 22 Kilometer lange Autobahnabschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wird von vier auf sechs Streifen ausgebaut.

Durch das Projekt werden ein Engpass auf dem Nationalstrassennetz entschärft und die angrenzenden Gemeinden vom Ausweichverkehr entlastet. Gegen die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes sind keine Beschwerden beim Bundesgericht eingegangen. Die Plangenehmigungsverfügung ist somit rechtskräftig. Die Vorarbeiten starten im Frühling 2024, die Hauptarbeiten im Mai 2025.

Die Verkehrskapazität der A1 zwischen den Verzweigungen Luterbach und Härkingen wird regelmässig überschritten. Der resultierende Stau führt mitunter zu unerwünschtem Ausweichverkehr über das untergeordnete Kantonsstrassennetz durch die angrenzenden Gemeinden. Weiter ist der Nationalstrassenabschnitt sanierungsbedürftig. Das Projekt A1 Luterbach–Härkingen 6- Streifen-Ausbau beseitigt den Engpass auf dem Nationalstrassennetz und beinhaltet die Instandsetzung und Anpassung der Infrastruktur an die Umweltgesetzgebung und Anforderungen des Gewässer- und Lärmschutzes.

Das Generelle Projekt, welches die Eckwerte des Bauprojektes festlegt, wurde 2015 durch den Bundesrat genehmigt. Das Ausführungsprojekt, welches das Vorhaben weiter präzisiert, wurde im Mai 2018 öffentlich aufgelegt. Das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erteilte im Dezember 2020 die Plangenehmigungsverfügung – sozusagen die Baubewilligung für das Projekt. Gegen diese Verfügung wurden Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte zwei Beschwerden ab und hiess eine teilweise gut. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. Juli 2023 sind keine Beschwerden beim Bundesgericht eingegangen, womit die Plangenehmigungsverfügung rechtskräftig ist.

Mit der rechtskräftigen Plangenehmigung sind die Bedingungen zur Beschaffung der Bauleistungen und zur Auslösung von (Voraus-)Massnahmen wie etwa die Einrichtung von Installationsflächen erfüllt.

Ab Frühling 2024 starten die Vorbereitungsmassnahmen. Dazu gehören unter anderem die Errichtung von Logistikflächen und -Pisten sowie das Erstellen und Verlegen von Kabelrohrblöcken im Randbereich der Nationalstrasse.

Die Hauptarbeiten starten im Mai 2025 zwischen der Verzweigung Luterbach und dem Anschluss Wangen an der Aare sowie bei den Anschlüssen Oensingen und Egerkingen. Bis dahin sind keine Verkehrsbeeinträchtigungen durch Bauaktivitäten auf der Stammachse zu erwarten.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
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